Zeltplatzordnung
  1. Gasbetriebene-, elektronische- oder Holzkohlegrills sind gestattet, wenn keine extremen Witterungsverhältnisse (Sturm oder extreme Trockenheit -> Waldbrandgefahr) vorherrschen. Es gibt mindestens eine große öffentliche Grillstelle, die immer benutzt werden kann.
    Offenes Feuer (wie z.B. das Errichten eines Lagerfeuers) ist strengstens untersagt und wird mit dem Verweis des Festivals geahndet!
  2. Das Mitbringen von Waffen jeglicher Art ist strengstens untersagt und wird bei Zuwiderhandlung mit dem Verweis aus dem gesamten Festivalgelände (inklusive Zeltplatz) geahndet!
  3. Ab 03.00 Uhr ist auf dem Zeltplatz Nachtruhe. Musik aus Verstärkeranlagen oder andere ruhestörende Geräusche sind ab 02.30 Uhr zu unterlassen.
  4. PKWs dürfen weder auf den Zeltplatz fahren, noch dort parken. Der Parkplatz für PKWs befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Konzertgelände.
  5. Anhänger dürfen nicht mit einem PKW auf den Zeltplatz gezogen, sondern nur von Hand darauf geschoben werden.
  6. Feuer, Fackeln und Feuerwerkskörper zu entfachen ist strengstens untersagt und führt bei Zuwiderhandlung zum Verweis vom gesamten G.O.N.D. Gelände.
  7. Zelten außerhalb des G.O.N.D. Zeltplatzes bzw. Wild-Campen ist untersagt.
  8. Den Anweisungen der Ordner/Security ist Folge zu leisten.
  9. Leise, schallgedämmte Generatoren können (in der Regel sind das 4Takter) auf den von den Securitys zugewiesenen Plätzen aufgestellt werden . Allerdings müssen diese aus Rücksicht auf andere Zelter & Anwohner zwischen 03.00 Uhr nachts und 09.00 Uhr morgens ausgeschaltet werden .
  10. Randalieren, vorsätzliche Ruhestörung, aggressives Verhalten wird mit sofortigem Ausschluss vom gesamtem Festivalgelände (inklusive Zeltplatz) geahndet.
  11. Das Verbreiten rechtsradikaler Parolen sowie das Tragen solcher Symbole und das Hissen verbotener Fahnen wird unmittelbar zur Anzeige gebracht und hat einen sofortigen Ausschluss vom gesamten Gelände zur Folge.
  12. Der Zeltplatz ist spätestens am Sonntag um 14 Uhr zu räumen.
  13. Das Mitführen von Tieren jeglicher Art ist sowohl auf dem Zeltplatz, wie auch auf dem Festival-Gelände verboten und führt bei Mißachtung zum Verweis vom Gelände.
  14. Es sind ausreichend sanitäre Anlagen auf dem Gelände vorhanden. Das Urinieren an nicht dafür vorgesehene Stellen ist im Sinne aller Festivalgäste zu unterlassen.
  15. Angefallener Müll ist im Konzertgelände in den dafür vorgesehenen Mülleimern und auf dem Zeltplatz in dem am Eingang erhaltenen Müllsack zu entsorgen.


--> Wir freuen uns auf Euch, hoffen Ihr habt Spaß und bitten Euch um Euer Verständnis bzgl. diesen 15 Punkten. 

AUF GUTE FREUNDE – und eine geile und friedliche G.O.N.D. 2010