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- Gasbetriebene-, elektronische- oder Holzkohlegrills sind gestattet, wenn keine extremen Witterungsverhältnisse (Sturm oder extreme Trockenheit -> Waldbrandgefahr) vorherrschen. Es gibt mindestens eine große öffentliche Grillstelle, die immer benutzt werden kann.
Offenes Feuer (wie z.B. das Errichten eines Lagerfeuers) ist strengstens untersagt und wird mit dem Verweis des Festivals geahndet!
- Das Mitbringen von Waffen jeglicher Art ist strengstens untersagt und wird bei Zuwiderhandlung mit dem Verweis aus dem gesamten Festivalgelände (inklusive Zeltplatz) geahndet!
- Ab 03.00 Uhr ist auf dem Zeltplatz Nachtruhe. Musik aus Verstärkeranlagen oder andere ruhestörende Geräusche sind ab 02.30 Uhr zu unterlassen.
- PKWs dürfen weder auf den Zeltplatz fahren, noch dort parken. Der Parkplatz für PKWs befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Konzertgelände.
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Anhänger dürfen nicht mit einem PKW auf den Zeltplatz gezogen, sondern nur von Hand darauf geschoben werden.
- Feuer, Fackeln und Feuerwerkskörper zu entfachen ist strengstens untersagt und führt bei Zuwiderhandlung zum Verweis vom gesamten G.O.N.D. Gelände.
- Zelten außerhalb des G.O.N.D. Zeltplatzes bzw. Wild-Campen ist untersagt.
- Den Anweisungen der Ordner/Security ist Folge zu leisten.
- Leise, schallgedämmte Generatoren können (in der Regel sind das 4Takter) auf den von den Securitys zugewiesenen Plätzen aufgestellt werden . Allerdings müssen diese aus Rücksicht auf andere Zelter & Anwohner zwischen 03.00 Uhr nachts und 09.00 Uhr morgens ausgeschaltet werden .
- Randalieren, vorsätzliche Ruhestörung, aggressives Verhalten wird mit sofortigem Ausschluss vom gesamtem Festivalgelände (inklusive Zeltplatz) geahndet.
- Das Verbreiten rechtsradikaler Parolen sowie das Tragen solcher Symbole und das Hissen verbotener Fahnen wird unmittelbar zur Anzeige gebracht und hat einen sofortigen Ausschluss vom gesamten Gelände zur Folge.
- Der Zeltplatz ist spätestens am Sonntag um 14 Uhr zu räumen.
- Das Mitführen von Tieren jeglicher Art ist sowohl auf dem Zeltplatz, wie auch auf dem Festival-Gelände verboten und führt bei Mißachtung zum Verweis vom Gelände.
- Es sind ausreichend sanitäre Anlagen auf dem Gelände vorhanden. Das Urinieren an nicht dafür vorgesehene Stellen ist im Sinne aller Festivalgäste zu unterlassen.
- Angefallener Müll ist im Konzertgelände in den dafür vorgesehenen Mülleimern und auf dem Zeltplatz in dem am Eingang erhaltenen Müllsack zu entsorgen.
--> Wir freuen uns auf Euch, hoffen Ihr habt Spaß und bitten Euch um Euer Verständnis bzgl. diesen 15 Punkten.
AUF GUTE FREUNDE – und eine geile und friedliche G.O.N.D. 2010
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