Gilt für Zeltplatz und Konzertgelände


Alle Besucher der G.O.N.D. unter 18 Jahren unterliegen dem Jugendschutzgesetz und müssen, um diese Veranstaltung besuchen zu können, folgendes beachten:

Es gibt eine Möglichkeit, wie Ihr (= alle unter 18, somit auch die unter 16jährigen!) das Festival bis nach 24.00 Uhr besuchen und AUCH DORT ZELTEN könnt, wenn ALLE 2 folgenden Punkte erfüllt sind:


1.) Eure Eltern (= Personensorgeberechtigte) müssen die Aufsichtspflicht über Euch, einer anderen Person ihres Vertrauens (= Erziehungsbeauftragte Person), die über 18 Jahre alt ist, übertragen. Diese Person muss sich während der Veranstaltung immer in Eurer Nähe befinden. Zusätzlich muss diese Person geeignet sein. Angetrunkene Personen scheiden somit auch aus.

=> Natürlich könnt Ihr auch mit Euren Eltern die Veranstaltung besuchen. In diesem Fall muss die Aufsichtspflicht nicht übertragen werden.

2.) Diese Aufsichtspflichtübertragung muss schriftlich durch ein Formular erfolgen. Also einfach das unten stehende PDF Formular runterladen, ausdrucken, unterschreiben lassen und dann bei der Veranstaltung mit sich führen. Das Formular muss von Euren Eltern (= Personensorgeberechtigte) UND der Aufsichtsperson unterschrieben sein!!!


Weitere wichtige Hinweise:

unter 8:
Kinder unter 8 Jahren haben grundsätzlich keinen Zutritt zur Veranstaltung

8 bis 15:
Kinder und Jugendliche von 8 bis unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person eingelassen werden.

  16 oder 17 : Ohne das unterschriebene Formular und Eure Aufsichtsperson dürft Ihr das Veranstaltungsgelände nur bis 24.00 Uhr betreten. Aufsichtspflichtübertragungsformular UND Personalausweis müssen während der Veranstaltung dauerhaft bei sich getragen werden.

Erziehungsbeauftragte Person:
Die Erziehungsbeauftragte Person muß ihren Personalausweis während der Veranstaltung dauerhaft bei sich tragen.

Wir möchten an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Auflagen und Bedingungen nicht willkürlich vom Veranstalter aufgestellt worden sind, um Unter 18-Jährigen den Einlass zur G.O.N.D. zu erschweren, sondern sie entsprechen dem Jugendschutzgesetz an das auch wir uns halten müssen!

ACHTUNG:
Bitte seid Euch darüber klar, dass Ihr Euch durch das Fälschen der Unterschriften auf diesem Formular strafbar macht!!!


Auf dem ganzen Gelände werden von Anfang bis Ende der G.O.N.D. immer wieder Alters-Kontrollen durch das Security-Personal durchgeführt. Solltet Ihr vorhaben, Euch z.B. als „Unter-18-Jähriger“ am Eingang durch zu mogeln, müsst Ihr damit rechnen, bei einer Kontrolle vom Gelände verwiesen zu werden. Es handelt sich hier um eine Auflage der Polizei, an die wir uns als Veranstalter halten müssen und werden .