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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES VERANSTALTERS Mit dem Erwerb dieser Eintrittskarte unterwirft sich der Karteninhaber den nachfolgenden Vertrags- und Geschäftsbedingungen des Veranstalters: 1.) Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Tetrapacks, Waffen, Fackeln sowie sonstigen pyrotechnischen Gegenständen in das Konzertgelände ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände. 2.) Beim Einlass findet ein Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen Leibesvisitationen vorzunehmen und ggf. verbotene und gefährliche Gegenstände einzubehalten. Personen die offensichtlich links oder rechtsextreme Kleidung tragen wird der Eintritt nicht gestattet. 3.) Beim erstmaligen Betreten in die Veranstaltungshalle wird die Eintrittskarte komplett entwertet, dem Besucher wird ein Armband angelegt - evtl. auch ein Stempel. Dieses/dieser ersetzt die Auslasskarte. Beim Wiederbetreten in die Veranstaltungshalle ist das unbeschädigte Armband oder der Stempel und ggf. die entwertete Eintrittskarte vorzuweisen; ansonsten besteht kein Anspruch auf erneuten Einlass. 4.) Für Schäden, die von Besuchern an Gebäuden, Aufbauten, Geräten, Grundstücken und sonstigen der Veranstaltung zugehörigen Gegenständen jeglicher Art verursacht werden, haftet der Verursacher. 5.) Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Der Gebrauch von Ohrstöpseln wird insbesondere in der Nähe der Bühnen dringend empfohlen. In Bühnennähe kann es durch Gedränge zu Kreislaufschwächen und Quetschungen kommen, für die, oder deren Folgen, der Veranstalter keinerlei Haftung übernimmt. 6.) Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten. Die Eintrittskarte ist auf Verlangen vorzuzeigen. 7.) Das Verbreiten rechtsextremistischer Parolen und das Tragen solcher Symbole führt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung und wird unmittelbar vor Ort zur Anzeige gebracht. Das Selbe gilt für das Aufhängen verbotener, verfassungswidriger oder rechtsextremer Flaggen. Auch das Hören rechtsextremistischer Musik wird zur Anzeige gebracht und führt sofort zum Platzverweis. 8.) Das Mitbringen von Tonband- und Tonaufnahmegeräten, Film- oder Videokameras ist grundsätzlich nicht gestattet. AIn der Veranstaltungshalle sind nur Kleinbildkameras und Handys mit Kamerafunktion zugelassen. Nicht erlaubt ist die Mitnahme von Spiegelreflexkameras, Kameras mit Zoomobjektiven oder mit Videofunktion jeglicher Art. Am Eingang finden entsprechende Kontrollen statt. 9.) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern. Der Veranstalter bemüht sich im Falle der Absage einzelner Künstler(gruppen) um entsprechenden Ersatz, Ansprüche des Besuchers wegen der Absage oder des Nichtauftretens einzelner Künstler(gruppen) - aus welchem Grund auch immer - bestehen nicht. 10.) Der Zutritt zu einzelnen Veranstaltungsbereichen mit einem beschränkten Fassungsvermögen wird nur im Rahmen der behördlich genehmigten Zuschauer Kapazitäten gewährt. Bei Erschöpfung des Aufnahmevolumens ist dem Veranstalter eine vorübergehende Beschränkung des Zutritts möglich, ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet. 11.) Der Besucher und Inhaber dieser Eintrittskarte willigt unwiderruflich ein in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnung von Bild und/oder Ton, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, bspw. über das Internet). 12.) Der Veranstalter ist nicht für verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände zuständig oder muss diese ersetzen. 13.) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich oder terminlich zu verlegen. In diesem Fall ist eine Rückgabe der Karte gegen Erstattung des Entgeltes bis einen Tag vor der Veranstaltung möglich. 14.) Der Karteninhaber betritt diese Veranstaltung grundsätzlich auf eigene Gefahr. Der Erwerb von Eintrittskarten zum Weiterverkauf ist generell untersagt! |