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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES VERANSTALTERS

Mit dem Erwerb dieser Eintrittskarte unterwirft sich der Karteninhaber den
nachfolgenden Vertrags- und Geschäftsbedingungen des Veranstalters:

1.) Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Tetrapacks, Waffen, Fackeln
sowie sonstigen pyrotechnischen Gegenständen in das Konzertgelände
ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis vom
Veranstaltungsgelände.

2.) Beim Einlass findet ein Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst
ist angewiesen Leibesvisitationen vorzunehmen und ggf. verbotene
und gefährliche Gegenstände einzubehalten. Personen die offensichtlich links
oder rechtsextreme Kleidung tragen wird der Eintritt nicht gestattet.

3.) Beim erstmaligen Betreten des Veranstaltungsgeländes wird die
Eintrittskarte komplett entwertet, dem Besucher wird ein Armband angelegt.
Dieses ersetzt die Auslasskarte. Beim Wiederbetreten des Festivalgeländes
ist das unbeschädigte Armband und ggf. die entwertete Eintrittskarte
vorzuweisen; ansonsten besteht kein Anspruch auf erneuten Einlass.

4.) Für Schäden, die von Besuchern an Gebäuden, Aufbauten, Geräten,
Grundstücken und sonstigen der Veranstaltung zugehörigen Gegenständen
jeglicher Art verursacht werden, haftet der Verursacher.

5.) Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke die Gefahr von möglichen
Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Der Gebrauch von Ohrstöpseln
wird insbesondere in der Nähe der Bühnen dringend empfohlen. In Bühnennähe
kann es durch Gedränge zu Kreislaufschwächen und Quetschungen kommen,
für die, oder deren Folgen, der Veranstalter keinerlei Haftung übernimmt.

6.) Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des
Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten. Die Eintrittskarte
ist auf Verlangen vorzuzeigen.

7.) Das Verbreiten rechtsextremistischer Parolen und das Tragen solcher Symbole
führt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung und wird unmittelbar vor
Ort zur Anzeige gebracht. Das Selbe gilt für das Aufhängen verbotener,
verfassungswidriger oder rechtsextremer Flaggen. Auch das Hören
rechtsextremistischer Musik wird zur Anzeige gebracht und führt sofort zum
Platzverweis.

8.) Das Mitbringen von Tonband- und Tonaufnahmegeräten, Film- oder Videokameras
ist grundsätzlich nicht gestattet. Auf dem Veranstaltungsgelände sind nur
Kleinbildkameras und Handys mit Kamerafunktion zugelassen. Nicht erlaubt ist
die Mitnahme von Spiegelreflexkameras, Kameras mit Zoomobjektiven oder mit
Videofunktion jeglicher Art. Am Eingang finden entsprechende Kontrollen statt.

9.) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das
Programm zu ändern. Der Veranstalter bemüht sich im Falle der Absage einzelner
Künstler(gruppen) um entsprechenden Ersatz, Ansprüche des Besuchers wegen
der Absage oder des Nichtauftretens einzelner Künstler(gruppen) - aus welchem
Grund auch immer - bestehen nicht.

10.) Der Zutritt zu einzelnen Veranstaltungsbereichen mit einem beschränkten  Fassungsvermögen wird nur im Rahmen der behördlich genehmigten Zuschauer
Kapazitäten gewährt. Bei Erschöpfung des Aufnahmevolumens ist dem Veranstalter
eine vorübergehende Beschränkung des Zutritts möglich, ohne dass dies einen
Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet.

11.) Der Besucher und Inhaber dieser Eintrittskarte willigt unwiderruflich ein in die
unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien,
Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnung von Bild und/oder Ton, die
vom Veranstalter oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung
erstellt werden, sowie deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und
zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der
digitalen Verbreitung, bspw. über das Internet).

12.) Das Campieren ist nur auf den ausgeschilderten Zelt- und Campingplätzen und
erst ab Mittwoch, 14. Juli 2010, 18.00 Uhr gestattet. Es werden nicht alle Campingplätze
gleichzeitig geöffnet, sondern nach Bedarf. Wildes Zelten ist untersagt . Ein Anspruch auf
die Nutzung besteht nur im Rahmen der begrenzten Kapazitäten.

13.) Der Veranstalter ist nicht für verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände
zuständig oder muss diese ersetzen.

14.) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich oder terminlich zu  verlegen. In diesem Fall ist eine Rückgabe der Karte gegen Erstattung des Entgeltes bis
einen  Tag vor der Veranstaltung möglich.

15.) Der Karteninhaber betritt das Veranstaltungs- und Konzertgelände grundsätzlich
auf eigene Gefahr.

Der Erwerb von Eintrittskarten zum Weiterverkauf ist generell untersagt!